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Berufsbild

Ausbildung

Neigungen und Interessen

Förderlich:

  • Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen von Pflegebedürftigen)
  • Interesse an medizinischen und psychologischen Sachverhalten (Betreuen von z.T. kranken und verwirrten alten Menschen)
  • Freude an hauswirtschaftlicher Tätigkeit
  • Kreativität, Interesse an handwerklich-gestaltender und musischer Betätigung (z.B. Basteln und Singen mit Heimbewohnern)

Nachteilig:

  • Abneigung gegen praktische Tätigkeiten (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Werken)
  • Abneigung gegen körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
  • Abneigung gegen schriftliche Arbeiten (z.B. Berichte, Protokolle, Schriftverkehr mit Behörden)
  • Ausgeprägte Abneigung gegen unmittelbaren Körperkontakt mit anderen Menschen (z.B. Versorgen im Hygienebereich)
  • Abneigung gegen Umgang mit psychisch veränderten Menschen (z.B. verwirrten Menschen)

Fähigkeiten

Notwendig:

Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

  • Allgemeine Auffassungsgabe und Lernfähigkeit (Krankheitsbilder und Pflegetechniken) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Sprachliches Ausdrucksvermögen (Abfassen von Berichten, Anleiten der zu pflegenden älteren Menschen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Wahrnehmungsgenauigkeit und -geschwindigkeit (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustandes der zu pflegenden Personen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Durchschnittliche praktische Anstelligkeit und Handgeschicklichkeit (Pflegetätigkeit, Hauswirtschaft)
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (Leiten von Gruppen)

Förderlich:

  • Musikalische Begabung (Musizieren mit Heimbewohnern)
  • Einfallsreichtum und Improvisationsfähigkeit (Planen und Gestalten von Feiern und Veranstaltungen)
  • Gutes Namensgedächtnis (Anreden der zu betreuenden Personen mit richtigem Namen)

Kenntnisse und Fertigkeiten

Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes notwendig oder förderlich:

  • Psychologische Zusatzkenntnisse, z.B. für Pflege und Betreuung unheilbar kranker und/oder verwirrter alter Menschen
  • Führerschein Klasse B (früher 3), insbesondere für ambulante Altenpflege

Arbeitsverhalten

Notwendig:

  • Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, Ausgeglichenheit, Selbstkontrolle, Geduld, Toleranz (Umgang mit z.T. verwirrten oder aggressiven älteren Menschen)
  • Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Umstellfähigkeit, Taktgefühl, Geschick im Umgang mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft (Herstellen und Halten von Kontakten)
  • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Zusammenarbeiten mit Angehörigen, Kollegen/Kolleginnen)
  • Fähigkeit zu motivieren (z.B. zur Teilnahme an den Angeboten der Beschäftigungstherapie), Eigeninitiative, selbständige Arbeitsweise (Leiten von Gruppen)
  • Ausreichende psychische Belastbarkeit und Stabilität (Umgang mit kranken und sterbenden Menschen)
  • Sauberkeit, Ordnungssinn

Förderlich:

  • Vertrauenerweckendes, freundliches und sicheres Auftreten
  • Gepflegtes Äußeres (Umgang mit Angehörigen, Ärzten/Ärztinnen)

Nachteilig:

Keine Angaben

Körperliche Eignungsvoraussetzungen

  • Durchschnittliche Körperkraft, Körpergewandtheit (Lagern von bettlägerigen Patienten, Durchführen von bewegungstherapeutischen Maßnahmen)
  • Funktionstüchtigkeit der Hände, Arme, Beine und der Wirbelsäule (Heben und Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
  • Befähigung zu beidhändigem Arbeiten (Durchführung von Einreibungen, Kathederisierungen)
  • Normales bzw. ausreichend korrigiertes Seh- und Hörvermögen (Beobachten des jeweiligen körperlichen und seelischen Zustandes der zu Betreuenden, Führen von Gesprächen)
  • Normaler Tast- und Geruchssinn
  • Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen (Kontakt mit Hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
  • Verständliche Aussprache (Führen von Gesprächen mit den zu Betreuenden)

Körperliche Eignungsrisiken

Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden:

  • Unterdurchschnittliche Körperkraft, -gewandtheit
  • Eingeschränkte Funktionsfähigkeit und Beweglichkeit der Finger, Hände, Arme, Beine oder der Wirbelsäule
  • Mangel an Finger- und Handgeschicklichkeit
  • Nicht ausreichend korrigierbare Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens
  • Eingeschränkter Tast- und Geruchssinn
  • Sprachfehler
  • Chronische Erkrankungen der Haut, besonders an den Händen
  • Erkrankungen des Zentralnervensystems, insbesondere Krampfanfälle
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