Neigungen und Interessen
Förderlich:
- Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen von Pflegebedürftigen)
- Interesse an medizinischen und psychologischen Sachverhalten (Betreuen von z.T. kranken und verwirrten alten Menschen)
- Freude an hauswirtschaftlicher Tätigkeit
- Kreativität, Interesse an handwerklich-gestaltender und musischer Betätigung (z.B. Basteln und Singen mit Heimbewohnern)
Nachteilig:
- Abneigung gegen praktische Tätigkeiten (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Werken)
- Abneigung gegen körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
- Abneigung gegen schriftliche Arbeiten (z.B. Berichte, Protokolle, Schriftverkehr mit Behörden)
- Ausgeprägte Abneigung gegen unmittelbaren Körperkontakt mit anderen Menschen (z.B. Versorgen im Hygienebereich)
- Abneigung gegen Umgang mit psychisch veränderten Menschen (z.B. verwirrten Menschen)
Fähigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.
- Allgemeine Auffassungsgabe und Lernfähigkeit (Krankheitsbilder und Pflegetechniken) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Sprachliches Ausdrucksvermögen (Abfassen von Berichten, Anleiten der zu pflegenden älteren Menschen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Wahrnehmungsgenauigkeit und -geschwindigkeit (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustandes der zu pflegenden Personen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Durchschnittliche praktische Anstelligkeit und Handgeschicklichkeit (Pflegetätigkeit, Hauswirtschaft)
- Befähigung zum Planen und Organisieren (Leiten von Gruppen)
Förderlich:
- Musikalische Begabung (Musizieren mit Heimbewohnern)
- Einfallsreichtum und Improvisationsfähigkeit (Planen und Gestalten von Feiern und Veranstaltungen)
- Gutes Namensgedächtnis (Anreden der zu betreuenden Personen mit richtigem Namen)
Kenntnisse und Fertigkeiten
Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes notwendig oder förderlich:
- Psychologische Zusatzkenntnisse, z.B. für Pflege und Betreuung unheilbar kranker und/oder verwirrter alter Menschen
- Führerschein Klasse B (früher 3), insbesondere für ambulante Altenpflege
Arbeitsverhalten
Notwendig:
- Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, Ausgeglichenheit, Selbstkontrolle, Geduld, Toleranz (Umgang mit z.T. verwirrten oder aggressiven älteren Menschen)
- Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Umstellfähigkeit, Taktgefühl, Geschick im Umgang mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft (Herstellen und Halten von Kontakten)
- Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Zusammenarbeiten mit Angehörigen, Kollegen/Kolleginnen)
- Fähigkeit zu motivieren (z.B. zur Teilnahme an den Angeboten der Beschäftigungstherapie), Eigeninitiative, selbständige Arbeitsweise (Leiten von Gruppen)
- Ausreichende psychische Belastbarkeit und Stabilität (Umgang mit kranken und sterbenden Menschen)
- Sauberkeit, Ordnungssinn
Förderlich:
- Vertrauenerweckendes, freundliches und sicheres Auftreten
- Gepflegtes Äußeres (Umgang mit Angehörigen, Ärzten/Ärztinnen)
Nachteilig:
Keine Angaben
Körperliche Eignungsvoraussetzungen
- Durchschnittliche Körperkraft, Körpergewandtheit (Lagern von bettlägerigen Patienten, Durchführen von bewegungstherapeutischen Maßnahmen)
- Funktionstüchtigkeit der Hände, Arme, Beine und der Wirbelsäule (Heben und Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
- Befähigung zu beidhändigem Arbeiten (Durchführung von Einreibungen, Kathederisierungen)
- Normales bzw. ausreichend korrigiertes Seh- und Hörvermögen (Beobachten des jeweiligen körperlichen und seelischen Zustandes der zu Betreuenden, Führen von Gesprächen)
- Normaler Tast- und Geruchssinn
- Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen (Kontakt mit Hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
- Verständliche Aussprache (Führen von Gesprächen mit den zu Betreuenden)
Körperliche Eignungsrisiken
Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden:
- Unterdurchschnittliche Körperkraft, -gewandtheit
- Eingeschränkte Funktionsfähigkeit und Beweglichkeit der Finger, Hände, Arme, Beine oder der Wirbelsäule
- Mangel an Finger- und Handgeschicklichkeit
- Nicht ausreichend korrigierbare Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens
- Eingeschränkter Tast- und Geruchssinn
- Sprachfehler
- Chronische Erkrankungen der Haut, besonders an den Händen
- Erkrankungen des Zentralnervensystems, insbesondere Krampfanfälle
|