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Verdienst

Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden.

Werden Altenpfleger und Altenpflegerinnen in Anlehnung an die Gehälter im Öffentlichen Dienst bezahlt, bemisst sich das Einkommen nach dem Bundesangestelltentarifvertrag mit, in gesonderten Tarifverträgen geregelten, Abweichungen. Auch bei einer Beschäftigung in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.

Eine Zuordnung in die verschiedenen Vergütungsgruppen der Tarifverträge ist unter anderem von der Schwierigkeit der Aufgaben, Verantwortung und beruflichen Erfahrung abhängig. Daneben sind regionale Unterschiede sowie Abweichungen zwischen den verschiedenen Branchen und Unternehmen Gründe dafür, dass die folgend genannten Grundvergütungen nur als Anhaltspunkt für die Einkommenshöhe dienen können.

Tarifbereich Öffentlicher Dienst, Westdeutschland

In diesem Tarifbereich werden folgende tarifliche Vergütungen bezahlt:

Für Angestellte des Bundes und der Länder in den mittleren Vergütungsgruppen ein Monatsgehalt von € 1.687 bis € 2.009. Hier ist die Grundvergütung mit Ortszuschlag Stufe 1 und allgemeiner Zulage zu Grunde gelegt.

Quelle:

Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen im Jahr 2001/Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

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