Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird der mittlere Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.
Schulische Vorbildung - rechtlich
Voraussetzung für die Aufnahme in Altenpflegeschulen sind:
- ein mittlerer Bildungsabschluss oder
- eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
- der Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- der Hauptschulabschluss und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/in führen zu dürfen oder
- der Hauptschulabschluss und eine landesrechtlich geregelte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe bzw. der Krankenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
Berufliche Vorbildung - rechtlich
Eine berufliche Vorbildung ist nach dem Altenpflegegesetz nicht erforderlich.
Für Bewerber und Bewerberinnen mit Hauptschulabschluss ist der Abschluss einer Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer bzw. eine Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder der Krankenpflegehilfe vorgeschrieben.
Berufliche Vorbildung - praktiziert
Bewerber/innen, die eine einschlägige Berufspraxis, zum Beispiel in Form eines Praktikums vorweisen können, werden von manchen Schulen bevorzugt aufgenommen.
Mindestalter
Rechtlich ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben.
Viele Schulen legen jedoch in ihren Aufnahmebedingungen Mindestaltersgrenzen fest.
Höchstalter
Rechtlich ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.
Bei einigen Bildungseinrichtungen darf jedoch ein bestimmtes Höchstalter, beispielsweise 45 oder 50 Jahre, für den Beginn der Ausbildung nicht überschritten werden.
Geschlecht
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Bisher wurden und werden jedoch weit überwiegend Frauen ausgebildet.
Auswahlverfahren
Die fachliche und persönliche Eignung wird von den meisten Bildungseinrichtungen geprüft anhand
- schriftlichen Bewerbungsunterlagen
- des schulischen Leistungsstands
- in einem persönlichen Gespräch
- gelegentlich auch in einem Eignungstest
Manche Schulen bevorzugen Bewerber und Bewerberinnen aus der entsprechenden Region. Andere Bildungsangebote richten sich an bestimmte Zielgruppen, zum Beispiel an so genannte Berufsrückkehrerinnen (Frauen, die nach der Familienphase wieder ins Berufsleben einsteigen wollen).
Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung und dem/der Schüler/in wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Die Ausbildung wird in enger Kooperation mit einer Altenpflegeschule, die die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt und dem Ausbildungsvertrag zustimmen muss, durchgeführt.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Vor Beginn der Ausbildung ist ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung vorzulegen, an vielen Schulen auch ein amtliches Führungszeugnis (jeweils nicht älter als 3 Monate).
An konfessionell gebundenen, privaten Altenpflegeschulen wird manchmal die entsprechende Religionszugehörigkeit vorausgesetzt.
Für behinderte Menschen ist der Zugang zur Ausbildung aufgrund der psychischen und physischen Belastungen in der Regel nicht möglich.
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