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Heilerziehungspfleger/in

Berufsbild

Ausbildung

Neigungen und Interessen

Förderlich:

  • Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen und Anleiten von behinderten Kindern in Sonderkindergärten, Füttern oder Anziehen von behinderten Menschen)
  • Neigung zu pädagogisch-anleitender Tätigkeit
  • Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten und Fragestellungen
  • Neigung zu handwerklich-künstlerischer Tätigkeit
  • Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit (gewisser Anteil hauswirtschaftlicher Arbeiten)

Nachteilig:

  • Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (Beobachtungsprotokolle, Schriftverkehr mit Ämtern)
  • Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen (z.B. pflegerische Tätigkeit im Hygienebereich)
  • Abneigung gegen Umgang mit behinderten Menschen

Fähigkeiten

Notwendig:

Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

  • Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Gut-durchschnittliches mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (Anleiten betreuter Menschen, Abfassen von Tagesprotokollen usw.) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Gute Beobachtungsgabe (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustands der zu Betreuenden)
  • Pädagogisches Geschick (Motivieren von Behinderten, z.B. zur Teilnahme an beschäftigungstherapeutischen Übungen)
  • Ausreichende praktische Anstelligkeit (Betreuungs- und Pflegearbeit, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Anleitung zu praktischen Tätigkeiten)

Förderlich:

  • Einfallsreichtum, Improvisationsfähigkeit
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (Pflegeaktivitäten und Betreuung planen)
  • Personengedächtnis (teilweise wechselnde Patienten/Klienten)

Kenntnisse und Fertigkeiten

Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten sind gegebenenfalls vertiefte Kenntnisse in Bereichen wie den Folgenden förderlich:

  • Besondere (Zusatz-)Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten wie Heil- und Sonderpädagogik (z.B. Systemische Behindertenarbeit), Rehabilitation (z.B. Rehabilitation hirngeschädigter Menschen) oder Elementarerziehung (z.B. pädagogische Konzepte im Kindergarten)
  • EDV
  • Recht im Sozialwesen

Arbeitsverhalten

Notwendig:

  • Kontaktfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen, zugleich Fähigkeit zum Aufrechterhalten ausreichender innerer Distanz
  • Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten
  • Geduld, Beherrschtheit, Selbstkontrolle
  • Planvolle, systematische Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein (Betreuungstätigkeit)
  • Ordnungssinn, Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein (Berücksichtigung von Hygienebestimmungen)
  • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen)
  • Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Schichtdienst, Nachtarbeit; Umgang mit behinderten Menschen; Erfolge der Arbeit oft kaum erkennbar; Anzahl der zu Betreuenden macht oft das als notwendig erkannte Maß an persönlicher Zuwendung unmöglich)

Förderlich:

Keine Angaben

Nachteilig:

  • Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen

Ausschließend:

Keine Angaben

Körperliche Eignungsvoraussetzungen

  • Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Wirbelsäule, der Beine, Arme und Hände (Heben und Tragen von körperbehinderten Kindern, Tätigkeit meist im Stehen und Gehen)
  • Sicherer Gang
  • Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände für beidhändiges Arbeiten
  • Normales (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe und Ferne (uneingeschränkte Aufnahmebereitschaft für die "Signale" der behinderten Menschen)
  • Räumliches Sehvermögen
  • Normales Farbensehen
  • Normales Hörvermögen
  • Normales Sprechvermögen
  • Gesunde Atemwege
  • Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen und Armen (Kontakt mit Haut reizenden Desinfektionsmitteln)
  • Normale Belastbarkeit des Herzens und des Kreislaufs
  • Neurovegetative Belastbarkeit

Bei Tätigkeiten in Heimen:

  • Gesundheitliche Anforderungen an das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

Körperliche Eignungsrisiken

Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden:

  • Bewegungs- und Belastungseinschränkungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände oder Beine
  • Fehlende Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten
  • Chronische Hauterkrankungen, besonders an den Händen oder Armen
  • Allergien der Haut oder der Atemwege
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Leistungsmindernde Herz- oder Kreislauferkrankungen
  • Stoffwechselkrankheiten (z.B. Zuckerkrankheit)
  • Chronische, übertragbare Krankheiten
  • Chronische Magen- oder Darmleiden
  • Schwere chronische Leberleiden
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe oder Ferne
  • Gestörtes räumliches Sehvermögen
  • Gestörtes Farbensehen
  • Nicht korrigierbare Hörstörung
  • Erhebliche Sprachstörung
  • Schwere Anfallsleiden
  • Schwere neurovegetative Störungen
  • Psychische Störungen/Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen
  • Eingeschränkte psychische Belastbarkeit
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