Neigungen und Interessen
Förderlich:
- Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen und Anleiten von behinderten Kindern in Sonderkindergärten, Füttern oder Anziehen von behinderten Menschen)
- Neigung zu pädagogisch-anleitender Tätigkeit
- Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten und Fragestellungen
- Neigung zu handwerklich-künstlerischer Tätigkeit
- Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit (gewisser Anteil hauswirtschaftlicher Arbeiten)
Nachteilig:
- Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (Beobachtungsprotokolle, Schriftverkehr mit Ämtern)
- Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen (z.B. pflegerische Tätigkeit im Hygienebereich)
- Abneigung gegen Umgang mit behinderten Menschen
Fähigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.
- Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Gut-durchschnittliches mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (Anleiten betreuter Menschen, Abfassen von Tagesprotokollen usw.) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Gute Beobachtungsgabe (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustands der zu Betreuenden)
- Pädagogisches Geschick (Motivieren von Behinderten, z.B. zur Teilnahme an beschäftigungstherapeutischen Übungen)
- Ausreichende praktische Anstelligkeit (Betreuungs- und Pflegearbeit, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Anleitung zu praktischen Tätigkeiten)
Förderlich:
- Einfallsreichtum, Improvisationsfähigkeit
- Befähigung zum Planen und Organisieren (Pflegeaktivitäten und Betreuung planen)
- Personengedächtnis (teilweise wechselnde Patienten/Klienten)
Kenntnisse und Fertigkeiten
Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten sind gegebenenfalls vertiefte Kenntnisse in Bereichen wie den Folgenden förderlich:
- Besondere (Zusatz-)Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten wie Heil- und Sonderpädagogik (z.B. Systemische Behindertenarbeit), Rehabilitation (z.B. Rehabilitation hirngeschädigter Menschen) oder Elementarerziehung (z.B. pädagogische Konzepte im Kindergarten)
- EDV
- Recht im Sozialwesen
Arbeitsverhalten
Notwendig:
- Kontaktfähigkeit
- Einfühlungsvermögen, zugleich Fähigkeit zum Aufrechterhalten ausreichender innerer Distanz
- Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten
- Geduld, Beherrschtheit, Selbstkontrolle
- Planvolle, systematische Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein (Betreuungstätigkeit)
- Ordnungssinn, Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein (Berücksichtigung von Hygienebestimmungen)
- Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen)
- Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Schichtdienst, Nachtarbeit; Umgang mit behinderten Menschen; Erfolge der Arbeit oft kaum erkennbar; Anzahl der zu Betreuenden macht oft das als notwendig erkannte Maß an persönlicher Zuwendung unmöglich)
Förderlich:
Keine Angaben
Nachteilig:
- Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen
Ausschließend:
Keine Angaben
Körperliche Eignungsvoraussetzungen
- Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Wirbelsäule, der Beine, Arme und Hände (Heben und Tragen von körperbehinderten Kindern, Tätigkeit meist im Stehen und Gehen)
- Sicherer Gang
- Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände für beidhändiges Arbeiten
- Normales (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe und Ferne (uneingeschränkte Aufnahmebereitschaft für die "Signale" der behinderten Menschen)
- Räumliches Sehvermögen
- Normales Farbensehen
- Normales Hörvermögen
- Normales Sprechvermögen
- Gesunde Atemwege
- Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen und Armen (Kontakt mit Haut reizenden Desinfektionsmitteln)
- Normale Belastbarkeit des Herzens und des Kreislaufs
- Neurovegetative Belastbarkeit
Bei Tätigkeiten in Heimen:
- Gesundheitliche Anforderungen an das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Körperliche Eignungsrisiken
Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden:
- Bewegungs- und Belastungseinschränkungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände oder Beine
- Fehlende Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten
- Chronische Hauterkrankungen, besonders an den Händen oder Armen
- Allergien der Haut oder der Atemwege
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Leistungsmindernde Herz- oder Kreislauferkrankungen
- Stoffwechselkrankheiten (z.B. Zuckerkrankheit)
- Chronische, übertragbare Krankheiten
- Chronische Magen- oder Darmleiden
- Schwere chronische Leberleiden
- Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe oder Ferne
- Gestörtes räumliches Sehvermögen
- Gestörtes Farbensehen
- Nicht korrigierbare Hörstörung
- Erhebliche Sprachstörung
- Schwere Anfallsleiden
- Schwere neurovegetative Störungen
- Psychische Störungen/Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen
- Eingeschränkte psychische Belastbarkeit
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