Verdienst
Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden.
Sind Heilerziehungspfleger und -pflegerinnen Angestellte im Öffentlichen Dienst, bemisst sich das Einkommen nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Auch bei einer Beschäftigung in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.
Eine Eingruppierung in die verschiedenen Vergütungsgruppen des Bundesangestelltentarifvertrags erfolgt nach Tätigkeitsmerkmalen. Die Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag zusammen. Im gegebenem Fall wird das Einkommen noch durch Zulagen ergänzt.
Tarifbereich Öffentlicher Dienst, Westdeutschland
In diesem Tarifbereich werden folgende tarifliche Vergütungen bezahlt:
Für Angestellte des Bundes und der Länder in den mittleren Vergütungsgruppen ein Monatsgehalt von € 1.687 bis € 2.009. Hier ist die Grundvergütung mit Ortszuschlag Stufe 1 und allgemeiner Zulage zu Grunde gelegt.
Quelle:
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen im Jahr 2001/Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
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