Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Die schulische Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage der Fachschulordnung des jeweiligen Bundeslandes ab.
Erforderliche Nachweise:
Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Heilerziehungspfleger/in bzw. Heilerzieher/in zu führen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Landesgesetz - erfolgreicher Ausbildungsabschluss, abgeleistetes Berufspraktikum, erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloqium, körperliche, geistige und ethische Eignung - vorliegen.
Erforderliche Prüfungen:
Am Ende der schulischen Ausbildung muss eine Abschlussprüfung mit schriftlichen, mündlichen und fachpraktischen Bestandteilen abgelegt werden.
Abschlussprüfung:
Es wird schriftlich, praktisch und mündlich geprüft.
Die schriftliche Prüfung bezieht sich zum Beispiel in Bayern auf den Unterrichtsstoff der beiden Fächer Pädagogik und Heilpädagogik sowie Psychologie. Für die Themenbearbeitung stehen im erstgenannten Fach 3 Stunden, in Psychologie 2 Stunden zur Verfügung.
Die praktische Prüfung wird im Fach Heilerziehungspflege abgelegt und dauert 3-4 Stunden.
Die mündliche Prüfung bezieht sich auf den Unterrichtsstoff im Fach Praxis- und Methodenlehre und dauert bis zu 20 Minuten. In Sachsen wird zusätzlich in Psychologie mündlich geprüft. Bei unklarem Leistungsstand oder auch auf Wunsch des Prüflings wird in weiteren Pflichtunterrichtsfächern mündlich geprüft.
Prüfende Stelle:
Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss an der Schule abgelegt, an der die Ausbildung beendet wird.
Abschlußbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin.
In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern lautet die Abschlussbezeichnung: Staatlich anerkannter Heilerzieher/Staatlich anerkannte Heilerzieherin.
Ausbildungsform
Der theoretische und praktische Unterricht wird an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Fachschulen, Berufsfachschulen und Berufskollegs durchgeführt.
Die Bezeichnung dieser Schulen ist nicht einheitlich: Meistens nennen sie sich Fachschule für Heilerziehung, für Sozialwesen oder ähnlich - in Nordrhein-Westfalen Berufskolleg.
Ein Berufspraktikum bzw. praktische Ausbildungsabschnitte in Einrichtungen der Behindertenhilfe ergänzen bei Vollzeitausbildung den Unterricht.
Bei Teilzeit-Bildungsgängen wird vorausgesetzt, dass die Praxiserfahrungen im Rahmen der berufsbegleitenden Tätigkeit erworben werden.
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