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Heilerziehungspfleger/in

Berufsbild

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss. Je nach Bundesland werden zusätzlich berufliche Vorerfahrungen in sehr unterschiedlichem Umfang gefordert.

Die fachliche und persönliche Eignung wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und im persönlichen Gespräch geprüft. Bei der Entscheidung für oder gegen die Bewerber/innen spielen Art und Umfang einschlägiger Praxiserfahrung und der schulische Leistungsstand eine Rolle.

Schulische Vorbildung - rechtlich

Je nach Bundesland wird vorausgesetzt:

  • Hauptschulabschluss
    oder
  • ein mittlerer Bildungsabschluss.

Oft gibt es Sonderbestimmungen, wonach bei langjähriger einschlägiger Berufserfahrung die Ausbildung auch ohne die regulär vorgeschriebene Schulbildung aufgenommen werden kann.

Berufliche Vorbildung - rechtlich

Je nach Schulabschluss ist in den einzelnen Bundesländern eine abgeschlossene einschlägige oder auch andere Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit jeweils von unterschiedlicher Dauer Voraussetzung. Bei Fachhochschulreife kann die Ausbildung in einzelnen Bundesländern unmittelbar aufgenommen werden.

Mit dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufausbildung erfüllt man in den meisten Ländern die Zugangsvoraussetzungen. Handelt es sich dabei um eine berufsfremde Ausbildung, so wird zum Teil zusätzlich Berufspraxis zum Beispiel im Bereich Gesundheit, Hauswirtschaft Pflege oder Erziehung verlangt - in Bayern zum Beispiel 1 Jahr.

Die Berufsausbildung kann durch mehrjährige Berufstätigkeit ersetzt werden. Auch hier hängt die vorgeschriebene Dauer von der Art der Tätigkeit ab. In Hamburg muss man 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen, wenn diese für die Ausbildung förderlich ist - ansonsten 4 Jahre.

Auch mit einem einjähriges Praktikum in der Heilerziehungspflege sind in manchen Ländern die beruflichen Vorbildungsvoraussetzungen erfüllt - zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.

Mindestalter

In den meisten Bundesländern wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt, bei Teilzeitform auch ein höheres Alter.

Höchstalter

Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.

Geschlecht

Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Im Schuljahr 1998/99 waren 70,7 Prozent der Schüler/innen Frauen.

Auswahlverfahren

Der Zugang zur Ausbildung wird von den meisten Bildungseinrichtungen zusätzlich durch eigene Aufnahmeverfahren begrenzt.

Beispiele:

  • Auswahl nach persönlichem Gespräch
  • Auswahl nach schulischen Leistungen
  • Auswahl nach Losverfahren oder nach der Reihenfolge der Bewerbung

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

In der Regel muss bereits vor Ausbildungsbeginn ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis über die Befähigung zur Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger/in vorliegen.

Je nach Bildungseinrichtung wird zusätzlich verlangt:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • bei konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten gegebenenfalls der Nachweis über die entsprechende Konfession

Bewerber/innen für Teilzeit-Bildungsgänge müssen nachweisen, dass sie berufsbegleitend in einer einschlägigen Einrichtung tätig sind, und zwar im Umfang von mindestens der Hälfte der örtlich üblichen Wochenarbeitszeit.

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