Finanzielle Aspekte
Die Ausbildung in Heilerziehungspflege ist eine schulische Berufsausbildung an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Während der schulischen Ausbildung fallen Kosten an, zum Beispiel für Fachliteratur und Arbeitsmittel oder für Prüfungsgebühren. Private Ausbildungsstätten erheben auch Lehrgangsgebühren.
Für das einjährige Anerkennungspraktikum nach dem Schulabschluss zahlen die Behinderteneinrichtungen eine Vergütung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.
Ausbildungsvergütung
Bei der Ausbildung als Heilerziehungspfleger/in bzw. Heilerzieher/in handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung (an staatlichen oder privaten Einrichtungen), für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Ausbildungskosten
Während einer Ausbildung an einer staatlichen oder privaten Fachschule können für die Auszubildenden folgende Kosten entstehen:
- Lehrgangsgebühren/Schulgeld (nur an privaten Ausbildungsstätten), entweder monatlich oder in Raten zu zahlen
- Anmeldegebühren
- Kosten für Eignungsprüfungen
- Kosten für Lernmittel und Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmaterialien
- Prüfungsgebühren
Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden.
Weiterhin können für die Auszubildenden noch Kosten für die Fahrt zur Fachschule, für Arbeitskleidung oder eine auswärtige Unterbringung anfallen, die sich in ihrer Höhe jedoch nach dem konkreten Einzelfall richten.
Förderungsmöglichkeiten
Für viele schulischen Berufsausbildungen besteht eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung.
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