Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss:
Staatliche Prüfung auf Grundlage des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV)
Erforderliche Nachweise:
Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester zu führen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Krankenpflegegesetz (erfolgreicher Ausbildungsabschluss, körperliche, geistige und ethische Eignung) vorliegen.
Abschlussprüfung:
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen oder schulischen Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil:
Praktische Prüfung:
Kinderkrankenpflege bei einer Patientengruppe von höchstens vier Patienten.
Prüfungsdauer: bis zu 6 Stunden, kann auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden
Mündliche Prüfung:
Geprüft wird in den Fächern Kinderkrankenpflege; Krankheitslehre im Kindesalter; Psychologie, Sozialmedizin, Rehabilitation; Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Prüfungsdauer: in den einzelnen Fächern nicht länger als 10 Minuten
Schriftliche Prüfung:
Geprüft wird in den Fächern Kinderkrankenpflege, Krankheitslehre, Anatomie und Physiologie, Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Prüfungsdauer: 6 Stunden, anteilig an zwei aufeinander folgenden Tagen
Prüfende Stelle:
Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss der Schule für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe abgelegt.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses:
- Medizinalbeamter/-beamtin der zuständigen Behörde als Vorsitzende
- Beauftragte/r der Schulverwaltung, wenn die ausbildende Schule dieser untersteht
- Leitende Unterrichtspfleger/-schwestern der Schule
- Verschiedene Fachprüfer/innen (Lehrkräfte, die in den Fächern der Abschlussprüfung Unterricht erteilt haben, mindestens ein Arzt/eine Ärztin)
Ausbildungsform
Es handelt sich um eine bundesweit geregelte Ausbildung, die in beruflichen Schulen erfolgt. Während der Ausbildung werden Praktika in verschiedenen fachmedizinischen Abteilungen von Krankenhäusern bzw. Kliniken durchgeführt. Die Berufsfachschulen nennen sich in der Regel Kinderkrankenpflegeschule, Schule für Krankenpflegehilfe, Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege, Schule für Pflegeberufe oder ähnlich.
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