Finanzielle Aspekte
Die Ausbildung als Kinderkrankenschwester, -pfleger ist eine schulische Berufsausbildung (an staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen), für die eine - in einem bundesweit geltenden Tarifvertrag geregelte - Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Ausbildungskosten
Für den Auszubildenden können folgende Kosten entstehen:
- Lehrgangsgebühren/Schulgeld (nur an privaten Ausbildungsstätten)
- Nebenkosten, z.B. für Wohnheimunterbringung und -verpflegung bzw. Fahrtkosten
Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden.
Förderungsmöglichkeiten
Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung.
Ausbildungsvergütung
Für Krankenpflegefachkräfte gilt im Öffentlichen Dienst der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Bund, Länder, Gemeinden - vom 23 Februar 1961 in der Fassung des 74. Änderungstarifvertrages vom 5.5.1998, der auch die Ausbildungsvergütung regelt.
Angehende Kinderkrankenschwestern und -pfleger erhalten danach folgende Ausbildungsvergütung (Grundvergütung, Beträge gerundet):
In den westlichen Bundesländern
- 1. Ausbildungsjahr: DM 1.333 (€ 682)
- 2. Ausbildungsjahr: DM 1.442 (€ 737)
- 3. Ausbildungsjahr: DM 1.617 (€ 827)
In den östlichen Bundesländern
- 1. Ausbildungsjahr: DM 1.180 (€ 603)
- 2. Ausbildungsjahr: DM 1.276 (€ 651)
- 3. Ausbildungsjahr: DM 1.431 (€ 732)
Quelle:
Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)
Ausbildungskosten
Lehrgangsgebühren/Schulgeld werden an staatlichen Kinderkrankenpflegeschulen nicht erhoben. An privaten (staatlich anerkannten) Kinderkrankenpflegeschulen können zum Beispiel anfallen:
- Anmeldegebühren
- Kosten für Lernmittel und Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung
- Prüfungsgebühren
Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden.
An staatlichen Schulen werden die Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln weitgehend vom Schulträger übernommen.
Weiterhin können für die Auszubildenden noch Kosten für die Fahrt zur Berufsfachschule anfallen, die sich in ihrer Höhe jedoch nach dem konkreten Einzelfall richten.
Die bei Unterbringung und Verpflegung der Schüler/innen im Wohnheim entstehenden Kosten werden von der Ausbildungsvergütung abgezogen.
Förderungsmöglichkeiten
Für viele schulischen Berufsausbildungen besteht eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung.
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